Notwendige Dokumente für die standesamtliche Hochzeit
FÜR AUSLÄNDISCHE BÜRGER, DIE ZU STAATEN GEHÖREN MIT DENEN ITALIEN HOCHZEITSÜBEREINKOMMEN GESCHLOSSEN HAT
(Schweiz, Österreich, Deutschland, Belgien, Griechenland, Luxemburg, die Niederlande, Portugal, Spanien, Türkei, Frankreich)
- vom zuständigen Standesbeamten ausgestellte Bescheinigung der Ehekapazität des anderen Staates (gemäß den Bestimmungen von Artikel 116 unseres Zivilgesetzbuches)
- Geburtsurkunde beider Ehegatten, wenn die genannte Genehmigung nicht bereits die Vaterschafts- und Mutterschaftsdaten der zukünftigen Ehegatten enthält
- Kopie der Personalausweise von Ehegatten und Zeugen
- Falls die ausländische Braut bereits verheiratet ist, setzten Sie sich bitte vor der Buchung der Hochzeit, mit dem Standesamt in Verbindung, um zu überprüfen, ob kein Hindernis zu neuer Hochzeit besteht.
Alle Dokumente müssen spätestens 6 und mindestens 1 Monat vor der Feier erhalten werden.